Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Mai 1998, mit der die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf als Behörde bestimmt wird, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben
StF:
LGBl. Nr. 37/1998