Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
§ 21 K-VergRG 2014 seit 17.12.2018 weggefallen.
In Kraft seit 18.12.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 21 K-VergRG 2014
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 21 K-VergRG 2014 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 21 K-VergRG 2014