§ 22 K-TZG 2008 (weggefallen)

K-TZG 2008 - Kärntner Tierzuchtgesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 22 K-TZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen.
In Kraft seit 29.07.2020 bis 31.12.9999
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