Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Gesetz, mit dem der Landespolizeidirektion die Besorgung von Aufgaben der Straßenpolizei übertragen wird (Kärntner Straßenpolizei-Übertragungsgesetz – K-SpÜG) StF: LGBl Nr 50/2003
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