§ 1 K-PD 1994 (weggefallen)

K-PD 1994 - Pensionssicherungsbeitrag nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 1 K-PD 1994 seit 01.06.2021 weggefallen.
In Kraft seit 02.06.2021 bis 31.12.9999
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