§ 71 K-MSG (weggefallen)

K-MSG - Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 71 K-MSG seit 31.12.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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