§ 5 K-LHG (weggefallen)

K-LHG - Kärntner Landesholding - Gesetz - K-LHG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
§ 5 K-LHG seit 03.05.2016 weggefallen.
In Kraft seit 04.05.2016 bis 31.12.9999
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