§ 290 K-LAO (weggefallen)

K-LAO - Kärntner Landarbeitsordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
§ 290 K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.
In Kraft seit 10.08.2021 bis 31.12.9999
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