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§ 4 K-GEA (Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 4 K-GEA (weggefallen)
K-GEA - Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
§ 4 K-GEA
seit 30.06.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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§ 1 K-GEA (weggefallen)
§ 2 K-GEA (weggefallen)
§ 3 K-GEA (weggefallen)
§ 4 K-GEA (weggefallen)
Anl. 1 K-GEA (weggefallen)
Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung (K-GEA) Fundstelle (weggefallen)
Haftungsausschluss
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§ 3 K-GEA
Anl. 1 K-GEA
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