§ 4 K-GEA (weggefallen)

K-GEA - Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
§ 4 K-GEA seit 30.06.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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