§ 5 K-BAV (weggefallen)

K-BAV - GebührenämterfusionsV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
§ 5 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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