§ 2 K-BASV (weggefallen)

K-BASV - Kärntner Bauansuchenverordnung - K-BAV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 2 K-BASV seit 13.07.2022 weggefallen.
In Kraft seit 14.07.2022 bis 31.12.9999
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