I. Hauptstück | |
Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen | |
I. Teil | |
1. Abschnitt | |
Allgemeine Bestimmungen |
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Bezeichnung von Personen und Gemeinden
§ 2 Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters
§ 3 Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
§ 4 Wahlgemeinden
§ 5 Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen
2. Abschnitt | |
Wahlbehörden |
§ 6 Wahlbehörden
§ 7 bis § 18 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023) § 7 bis Paragraph 18, Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,)
II. Teil | |
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten | |
1. Abschnitt | |
Aktives Wahlrecht |
§ 19 Wahlrecht
§ 20 Teilnahme an der Wahl
§ 21 Wahlausschließung wegen gerichtlicher Verurteilung
2. Abschnitt | |
Erfassung der Wahlberechtigten |
§ 22 Unionsbürger-Wählerevidenz
§ 23 Wählerverzeichnisse
§ 24 Ort der Eintragung
3. Abschnitt | |
Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren |
§ 25 Auflage des Wählerverzeichnisses
§ 26 Ausfolgung von Abschriften an die Parteien
§ 27 Berichtigungsanträge
§ 28 Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 29 Entscheidung über Berichtigungsanträge
§ 30 Beschwerden
§ 31 Abschluß des Wählerverzeichnisses
§ 31a Meldungen betreffend die Zahl der Wahlberechtigten
4. Abschnitt | |
Wahlkarten und Briefwahl |
§ 32 Ort der Ausübung des Wahlrechtes
§ 33 Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
§ 34 Ausstellung der Wahlkarte
§ 35 Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte
III. Teil | |
Wählbarkeit und Wahlwerbung | |
1. Abschnitt |
§ 36 Wählbarkeit
2. Abschnitt | |
Wahlwerbung |
§ 37 Wahlvorschläge
§ 38 Unterscheidende Parteibezeichnung in den Wahlvorschlägen
§ 39 Zustellungsbevollmächtigte Vertreter
§ 40 Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 41 Ergänzungs- und Ersatzvorschläge
§ 42 Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
§ 43 Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
IV. Teil | |
Abstimmungsverfahren | |
1. Abschnitt | |
Wahlort und Wahlzeit |
§ 44 Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden
§ 45 Wahlsprengel
§ 46 Wahllokale
§ 47 Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
§ 48 Sicherstellung geeigneter Wahllokale
§ 49 Wahlzelle
§ 50 Verbotszonen
§ 51 Wahlzeit
§ 51a Vorgang bei der Briefwahl
2. Abschnitt |
§ 52 Wahlzeugen
3. Abschnitt | |
Wahlhandlung |
§ 53 Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
§ 54 Beginn der Wahlhandlung
§ 55 Wahlkuverts
§ 56 Betreten des Wahllokales
§ 57 Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
§ 58 Identitätsfeststellung
§ 59 Stimmabgabe
§ 60 Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
§ 61 Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
§ 62 Wahlvorgang bei Wahlkartenwählern
4. Abschnitt | |
Besondere Erleichterungen für die Ausübung |
§ 63 Ausübung des Wahlrechtes durch Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Kurgäste in Kuranstalten und Patienten in Krankenanstalten
§ 64 Ausübung des Wahlrechtes durch Inhaber einer Wahlkarte gemäß § 33 Abs 2 § 64 Ausübung des Wahlrechtes durch Inhaber einer Wahlkarte gemäß Paragraph 33, Absatz 2,
5. Abschnitt | |
Stimmzettel |
§ 65 Amtliche Stimmzettel
§ 66 Gültige Ausfüllung des Stimmzettels für die Wahl der Gemeindevertretung
§ 67 Gültige Ausfüllung des Stimmzettels für die Wahl des Bürgermeisters
§ 68 Vergabe von Vorzugsstimmen durch die Wähler
§ 69 Mehrere Stimmzettel für die gleiche Wahl in einem Wahlkuvert
§ 70 Ungültiger Stimmzettel
6. Abschnitt | |
Feststellung des Wahlergebnisses |
§ 71 Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
§ 72 Ermittlung der Vorzugsstimmen
§ 73 Niederschrift
§ 74 Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Überprüfung der Wahlakten, Niederschrift
§ 74a Ermittlung der Briefwahlstimmen
§ 75 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
V. Teil | |
Ermittlungsverfahren | |
1. Abschnitt | |
Ermittlungsverfahren |
§ 76 Ermittlung der Mandate
§ 77 Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Parteilisten, Reihung der Ersatzgewählten
§ 78 Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters
§ 79 Engere Wahl des Bürgermeisters
§ 80 Niederschrift
§ 81 Zusammenfassung der Feststellung des Wahlergebnisses und des Ermittlungsverfahrens
in Gemeinden, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt sind
§ 82 Verlautbarung des Wahlergebnisses
2. Abschnitt |
§ 83 Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen
3. Abschnitt |
§ 84 Annahme und Ablehnung der Wahl, Beendigung des Mandates
4. Abschnitt | |
Ersatzgewählte |
§ 85 Ablehnung, Berufung, Streichung
§ 86 Ergänzungsvorschläge
§ 87 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2018) § 87 (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2018,)
VI. Teil | |
Schlußbestimmungen |
§ 88 Fristen
§ 89 Schriftliche Anbringen
§ 90 Kosten
§ 91 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 91a Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln nach der Datenschutz-Grundverordnung
§ 92 Bestimmungen für den Fall der Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof
II. Hauptstück | |
Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters |
§ 93 Geltungsbereich
§ 94 Sonderbestimmungen für die Landeshauptstadt Salzburg
§ 95 Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag (zu § 3) § 95 Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag (zu Paragraph 3,)
§ 96 Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates (zu § 5) § 96 Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates (zu Paragraph 5,)
§ 97 Gemeindewahlbehörde (zu § 6 dieses Gesetzes iVm § 7 LTWO) § 97 Gemeindewahlbehörde (zu Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 7, LTWO)
§ 98 Hauptwahlbehörde (zu § 6 dieses Gesetzes iVm § 10 LTWO) § 98 Hauptwahlbehörde (zu Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 10, LTWO)
§ 99 Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer (§ 6 dieses Gesetzes iVm § 13 LTWO) § 99 Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer (Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 13, LTWO)
§ 100 Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen (§ 6 dieses Gesetzes iVm § 14 LTWO) § 100 Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen (Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 14, LTWO)
§ 101 Berufung (zu § 30) (entfallen auf Grund LGBl Nr 106/2013)! § 101 Berufung (zu Paragraph 30,) (entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,)!
§ 102 Anmeldung des Anspruches (zu § 34) § 102 Anmeldung des Anspruches (zu Paragraph 34,)
§ 103 Wahlvorschläge (zu § 37) § 103 Wahlvorschläge (zu Paragraph 37,)
§ 104 Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (zu § 44) § 104 Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (zu Paragraph 44,)
§ 104a Wahlsprengel (zu § 45) § 104a Wahlsprengel (zu Paragraph 45,)
§ 104b Ermittlung der Briefwahlstimmen (zu § 74a) § 104b Ermittlung der Briefwahlstimmen (zu Paragraph 74 a,)
§ 105 Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen (zu § 83) § 105 Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen (zu Paragraph 83,)
§ 106 Beendigung des Mandates (zu § 84) § 106 Beendigung des Mandates (zu Paragraph 84,)
§ 107 Kosten (zu § 90) § 107 Kosten (zu Paragraph 90,)
§ 108 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (zu § 91) § 108 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (zu Paragraph 91,)
§ 109 Bestimmungen für den Fall der Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof (zu § 92) § 109 Bestimmungen für den Fall der Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof (zu Paragraph 92,)
III. Hauptstück |
§ 110 bis § 120 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023) § 110 bis Paragraph 120, Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,)
IV. Hauptstück |
§ 120a Umsetzungshinweis
§ 120b Verweisungen
§ 121 ff Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
Anlage 1 Wählerverzeichnis
Anlage 2 Verständigung gemäß § 40 Abs. 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 Anlage 2 Verständigung gemäß Paragraph 40, Absatz 3, der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
Anlage 3 Wahlkarte
Anlage 4 Abstimmungsverzeichnis
Anlage 5 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertretung
Anlage 6 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters
Anlage 7 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters
Anlage 8 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 70/2024) Anlage 8 Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 70 aus 2024,)
0 Kommentare zu Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 (GWO 1998) Fundstelle