Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 (GWO 1998) Fundstelle

GWO 1998 - Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 27.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 70/2024
  3. § 0 gültig von 01.12.2023 bis 26.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2023
  4. § 0 gültig von 21.11.2018 bis 30.11.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2018
  5. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 20.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 106/2013
  6. § 0 gültig von 14.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl Nr 52/2012
  7. § 0 gültig von 16.12.1998 bis 13.07.2012

I. Hauptstück

Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen
außerhalb der Stadt Salzburg

I. Teil

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         §   1   Geltungsbereich

         §   1a  Bezeichnung von Personen und Gemeinden

         §   2   Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters

         §   3   Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

         §   4   Wahlgemeinden

         §   5   Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen

2. Abschnitt

Wahlbehörden

         §   6   Wahlbehörden

         §   7   bis § 18 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023)         §   7   bis Paragraph 18, Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,)

II. Teil

Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt

Aktives Wahlrecht

         § 19    Wahlrecht

         § 20    Teilnahme an der Wahl

         § 21    Wahlausschließung wegen gerichtlicher Verurteilung

2. Abschnitt

Erfassung der Wahlberechtigten

         § 22    Unionsbürger-Wählerevidenz

         § 23    Wählerverzeichnisse

         § 24    Ort der Eintragung

3. Abschnitt

Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren

         § 25    Auflage des Wählerverzeichnisses

         § 26    Ausfolgung von Abschriften an die Parteien

         § 27    Berichtigungsanträge

         § 28    Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

         § 29    Entscheidung über Berichtigungsanträge

         § 30    Beschwerden

         § 31    Abschluß des Wählerverzeichnisses

         § 31a   Meldungen betreffend die Zahl der Wahlberechtigten

4. Abschnitt

Wahlkarten und Briefwahl

         § 32    Ort der Ausübung des Wahlrechtes

         § 33    Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

         § 34    Ausstellung der Wahlkarte

         § 35    Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte

III. Teil

Wählbarkeit und Wahlwerbung

1. Abschnitt

         § 36    Wählbarkeit

2. Abschnitt

Wahlwerbung

         § 37    Wahlvorschläge

         § 38    Unterscheidende Parteibezeichnung in den Wahlvorschlägen

         § 39    Zustellungsbevollmächtigte Vertreter

         § 40    Überprüfung der Wahlvorschläge

         § 41    Ergänzungs- und Ersatzvorschläge

         § 42    Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

         § 43    Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

IV. Teil

Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt

Wahlort und Wahlzeit

         § 44    Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

         § 45    Wahlsprengel

         § 46    Wahllokale

         § 47    Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

         § 48    Sicherstellung geeigneter Wahllokale

         § 49    Wahlzelle

         § 50    Verbotszonen

         § 51    Wahlzeit

         § 51a   Vorgang bei der Briefwahl

2. Abschnitt

         § 52    Wahlzeugen

3. Abschnitt

Wahlhandlung

         § 53    Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

         § 54    Beginn der Wahlhandlung

         § 55    Wahlkuverts

         § 56    Betreten des Wahllokales

         § 57    Persönliche Ausübung des Wahlrechtes

         § 58    Identitätsfeststellung

         § 59    Stimmabgabe

         § 60    Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

         § 61    Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

         § 62    Wahlvorgang bei Wahlkartenwählern

4. Abschnitt

Besondere Erleichterungen für die Ausübung
des Wahlrechtes

         § 63    Ausübung des Wahlrechtes durch Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Kurgäste in Kuranstalten und Patienten in Krankenanstalten

         § 64    Ausübung des Wahlrechtes durch Inhaber einer Wahlkarte gemäß § 33 Abs 2         § 64    Ausübung des Wahlrechtes durch Inhaber einer Wahlkarte gemäß Paragraph 33, Absatz 2,

5. Abschnitt

Stimmzettel

         § 65    Amtliche Stimmzettel

         § 66    Gültige Ausfüllung des Stimmzettels für die Wahl der Gemeindevertretung

         § 67    Gültige Ausfüllung des Stimmzettels für die Wahl des Bürgermeisters

         § 68    Vergabe von Vorzugsstimmen durch die Wähler

         § 69    Mehrere Stimmzettel für die gleiche Wahl in einem Wahlkuvert

         § 70    Ungültiger Stimmzettel

6. Abschnitt

Feststellung des Wahlergebnisses

         § 71    Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

         § 72    Ermittlung der Vorzugsstimmen

         § 73    Niederschrift

         § 74    Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Überprüfung der Wahlakten, Niederschrift

         § 74a   Ermittlung der Briefwahlstimmen

         § 75    Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

V. Teil

Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt

Ermittlungsverfahren

         § 76    Ermittlung der Mandate

         § 77    Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Parteilisten, Reihung der Ersatzgewählten

         § 78    Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters

         § 79    Engere Wahl des Bürgermeisters

         § 80    Niederschrift

         § 81    Zusammenfassung der Feststellung des Wahlergebnisses und des Ermittlungsverfahrens

                  in Gemeinden, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt sind

         § 82    Verlautbarung des Wahlergebnisses

2. Abschnitt

         § 83    Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen

3. Abschnitt

         § 84    Annahme und Ablehnung der Wahl, Beendigung des Mandates

4. Abschnitt

Ersatzgewählte

         § 85    Ablehnung, Berufung, Streichung

         § 86    Ergänzungsvorschläge

         § 87    (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2018)         § 87    (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2018,)

VI. Teil

Schlußbestimmungen

         § 88    Fristen

         § 89    Schriftliche Anbringen

         § 90    Kosten

         § 91    Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

         § 91a   Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln nach der Datenschutz-Grundverordnung

         § 92    Bestimmungen für den Fall der Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof

II. Hauptstück

Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters
der Landeshauptstadt Salzburg

         §  93   Geltungsbereich

         §  94   Sonderbestimmungen für die Landeshauptstadt Salzburg

         §  95   Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag (zu § 3)         §  95   Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag (zu Paragraph 3,)

         §  96   Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates (zu § 5)         §  96   Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates (zu Paragraph 5,)

         §  97   Gemeindewahlbehörde (zu § 6 dieses Gesetzes iVm § 7 LTWO)         §  97   Gemeindewahlbehörde (zu Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 7, LTWO)

         §  98   Hauptwahlbehörde (zu § 6 dieses Gesetzes iVm § 10 LTWO)         §  98   Hauptwahlbehörde (zu Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 10, LTWO)

         §  99   Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer (§ 6 dieses Gesetzes iVm § 13 LTWO)         §  99   Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer (Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 13, LTWO)

         § 100   Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen (§ 6 dieses Gesetzes iVm § 14 LTWO)         § 100   Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen (Paragraph 6, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 14, LTWO)

         § 101   Berufung (zu § 30) (entfallen auf Grund LGBl Nr 106/2013)!         § 101   Berufung (zu Paragraph 30,) (entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,)!

         § 102   Anmeldung des Anspruches (zu § 34)         § 102   Anmeldung des Anspruches (zu Paragraph 34,)

         § 103   Wahlvorschläge (zu § 37)         § 103   Wahlvorschläge (zu Paragraph 37,)

         § 104   Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (zu § 44)         § 104   Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (zu Paragraph 44,)

         § 104a  Wahlsprengel (zu § 45)         § 104a  Wahlsprengel (zu Paragraph 45,)

         § 104b  Ermittlung der Briefwahlstimmen (zu § 74a)         § 104b  Ermittlung der Briefwahlstimmen (zu Paragraph 74 a,)

         § 105   Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen (zu § 83)         § 105   Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen (zu Paragraph 83,)

         § 106   Beendigung des Mandates (zu § 84)         § 106   Beendigung des Mandates (zu Paragraph 84,)

         § 107   Kosten (zu § 90)         § 107   Kosten (zu Paragraph 90,)

         § 108   Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (zu § 91)         § 108   Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (zu Paragraph 91,)

         § 109   Bestimmungen für den Fall der Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof (zu § 92)         § 109   Bestimmungen für den Fall der Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof (zu Paragraph 92,)

III. Hauptstück

         § 110   bis § 120 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023)         § 110   bis Paragraph 120, Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,)

IV. Hauptstück

         § 120a  Umsetzungshinweis

         § 120b  Verweisungen

         § 121   ff Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

         Anlage  1 Wählerverzeichnis

         Anlage  2 Verständigung gemäß § 40 Abs. 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998         Anlage  2 Verständigung gemäß Paragraph 40, Absatz 3, der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

         Anlage  3 Wahlkarte

         Anlage  4 Abstimmungsverzeichnis

         Anlage  5 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertretung

         Anlage  6 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters

         Anlage  7 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters

         Anlage  8 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 70/2024)         Anlage  8 Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 70 aus 2024,)

In Kraft seit 27.08.2024 bis 31.12.9999
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