§ 213 GSVG (weggefallen)

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 213 GSVG seit 31.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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