§ 4 FIUGG (weggefallen)

FIUGG - Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
§ 4 FIUGG seit 31.05.2020 weggefallen.
In Kraft seit 01.06.2020 bis 31.12.9999
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