Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden (E-Rechnung-UStV)
StF: BGBl. II Nr. 583/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 2 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003 wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 29.12.2012 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 516/2012). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.
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