Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung erfüllt auch
1. eine über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung; 2. eine über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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