Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 222 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 222 BVergG 2006
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 222 BVergG 2006 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 222 BVergG 2006