Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel) (BRG) Fundstelle

BRG - Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel)

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken vom 8. September 1923 über die Ausdehnung des Regierungsabkommens vom 7. Dezember 1921 auf das Gebiet der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken.
StF: BGBl. Nr. 525/1923

In Kraft seit 08.09.1923 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel) (BRG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel) (BRG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Entscheidungen zu Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel) (BRG) Fundstelle


Entscheidungen zu § zitierhinw BRG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel) (BRG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR (Notenwechsel) (BRG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BRG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 1 BRG