Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Verordnung in der Fassung des BGBl. II Nr. 63/2016 tritt mit 1. März 2016 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2016, tritt mit 1. März 2016 in Kraft.
(3)Absatz 3§ 1 Abs. 3 erster Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 579/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 3, erster Satz in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 579 aus 2020, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
In Kraft seit 19.12.2020 bis 31.12.9999
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