Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Art. 79 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 79 BibuG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 79 BibuG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 79 BibuG