Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 1. Der Burgenländische Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
In Kraft seit 19.09.2000 bis 31.12.9999
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