Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. November 1997 über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften des Landes und der Bundespolizeidirektion Eisenstadt zur Ausstellung von Mopedausweisen wird aufgehoben.
In Kraft seit 04.05.2013 bis 31.12.9999
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