Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. November 1969 über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung)