Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, - im Landesdienst nach Maßgabe der Frauenförderprogramme - bevorzugt zuzulassen.
In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
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