Art. 1 Bgld. AVGSS (Aufhebung der Verordnung über die Geschäftsordnung der Sozialkommissionen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz) - JUSLINE Österreich
Art. 1 Bgld. AVGSS
Bgld. AVGSS - Aufhebung der Verordnung über die Geschäftsordnung der Sozialkommissionen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Sozialkommissionen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 14/2000, wird aufgehoben.
In Kraft seit 26.09.2015 bis 31.12.9999
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