Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Art. 1 § 69 BefNVO (weggefallen) seit 02.08.1974 weggefallen.
In Kraft seit 02.08.1974 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 69 BefNVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 69 BefNVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 69 BefNVO