Art. 1 § 16 BankPVO (weggefallen)

BankPVO - Bankpensionsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Art. 1 § 16 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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