Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die näheren Bestimmungen über die Organisation und das Verfahren des Verfassungsgerichtshofes werden durch ein besonderes Bundesgesetz und auf Grund dieses durch eine vom Verfassungsgerichtshof zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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