§ 137 ArbVG (weggefallen)

ArbVG - Arbeitsverfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
§ 137 ArbVG (weggefallen) seit 02.01.1987 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1987 bis 31.12.9999
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