Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Art. 2 AlkAbgG 1973 seit 31.12.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 AlkAbgG 1973
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 AlkAbgG 1973 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 AlkAbgG 1973