Art. 4 § 11 AgrBG (weggefallen)

AgrBG - Agrarbehördengesetz 1950

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Art. 4 § 11 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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