Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der Schriftwechsel der Ärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer sowie ihrer Organe mit den öffentlichen Behörden und Ämtern ist von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit.
In Kraft seit 11.11.1998 bis 31.12.9999
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