§ 121 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
§ 121 ABGB seit 01.01.1976 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1976 bis 31.12.9999
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