3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung (3. GruVe-ÄVE) Fundstelle

3. GruVe-ÄVE - 3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 28. März 2017 betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung - 3. GruVe-ÄVE)

StF: LGBl. Nr. 16/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

In Kraft seit 29.12.2016 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 1 3. GruVe-ÄVE