Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Gesetz, mit dem das Kärntner Bezügegesetz 1992 geändert wird, LGBl Nr 79/1996, tritt nach Art. II mit Beginn des der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Wahlabschnittes, das ist der 11. März 1997, in Kraft.
In Kraft seit 10.04.1997 bis 31.12.9999
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