Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die §§ 5 und 75 treten hinsichtlich der Bürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Stadtsenates einer Stadt mit eigenem Statut sowie hinsichtlich der Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern mit 11. März 1997 in Kraft.
In Kraft seit 16.04.1997 bis 31.12.9999
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