Als Wahltag wird der 8. März 1998 festgesetzt.
Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 15. Dezember 1997 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. November 1997 über die Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer
StF: LGBl. Nr. 66/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über die Wahlordnung für die Landwirtschaftskammer für das Burgenland vom 28. Mai 1926, LGBl. Nr. 72/1926, in der derzeit geltenden Fassung, wird hiemit die Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer ausgeschrieben.