Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.
In Kraft seit 27.09.2000 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 Bgld. AdWdnL
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Bgld. AdWdnL selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 Bgld. AdWdnL