Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer (Bgld. AdWdMdVdnL) Fundstelle

Bgld. AdWdMdVdnL3 - Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 2002 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

StF: LGBl. Nr. 111/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, wird verordnet:

In Kraft seit 18.12.2002 bis 31.12.9999
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