§ 3 Bgld. AdWdnL

Bgld. AdWdnL2 - Ausschreibung der Wahl des Burgenländischen Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Als Stichtag wird der 10. März 2010 bestimmt.

In Kraft seit 10.03.2010 bis 31.12.9999
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