Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt Peter B***** mit rechtswirksamer Anklageschrift vom 15. Jänner 2010 (ON 31) das Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a (ergänze: Abs 1 fünfter Fall), Abs 4 Z 3 SMG sowie des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 (ergänze: Abs 1 erster und zweiter Fall) Abs 2 SMG zur Last. Über Peter B***** wurde mit Beschluss vom 5. September 2009 die Untersuchungshaft verhängt (ON 8) und diese letztlich mit Beschluss vom 7. Dezembe... mehr lesen...
Norm: StPO §9 Abs2StPO §176 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Durchführung einer Haftverhandlung erst 14 Tage nach Einbringung des Enthaftungsantrags erfolgte jedenfalls dann ohne Verzug im Sinn des § 176 Abs 1 Z 2 StPO und ohne Verstoß gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen (§ 9 Abs 2 StPO), wenn die Übermittlung des Enthaftungsantrags an die Staatsanwaltschaft zur erforderlichen Stellungnahme, die Erstattung dieser Stellungnahme und die... mehr lesen...