Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. Dezember 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes sowie der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er sich als ausgewiesener Vertreter von Beschwerdeführern bei Verhandlungen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien am 24. August 2000, am 13. sowie am 16. September 2000 dur... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7AVG §10, §12DSt 1990 §1RAO §15 Abs3ZPO §31 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Vertretung durch eine nicht zur Substitution berechtigte Person bei
Verhandlungen; ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfes;
Heranziehung der Bestimmungen über Vertreter im Verwaltungsver... mehr lesen...