Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 PO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2008/2/28 G13/08

Begründung: 1. Mit seinem auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller die Aufhebung der Wortfolge "deren Untergrenze nicht weniger als fünf Jahre und" [richtig: "deren Untergrenze mindestens fünf Jahre und"] in §31 Abs2 Z1 Strafprozessordnung 1975 (StPO) idF des Strafprozessreformgesetzes (StPRefG), BGBl. I 19/2004, als verfassungswidrig. In eventu wird die Aufhebung des Wortes "einem" in §28 Abs4 Suchtmittelgesetz sowie die "Einfügung des Wortes 'fünf' in... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.02.2008

RS Vfgh 2008/2/28 G13/08

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStPO §31 Abs2 Z1
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmungder Strafprozessordnung über die Zuständigkeit einesGeschworenengerichtes für Straftaten mit einer Mindeststrafdrohungvon fünf Jahren infolge Anhängigkeit eines Strafverfahrens undZumutbarkeit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.02.2008

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