Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 19. November 2003 zu einer Geldbuße in der Höhe von € 2.000,- und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt, weil er Ehre und Ansehen des (Rechtsanwalt-)Standes verletzt habe, indem er eine "Darstellung von zwei im Wasser stehenden Frauen mit (...) bis zu den Knien reichenden Brüsten und dem Text 'Why Women Shouldn't Take Viagra'" in seine Kanzleihomepag... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art17aEMRK Art7, Art10 Abs2DSt 1990 §1 Abs1RAO §8, §10 Abs2, §15ZPO §31
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
herabwürdigender, abstoßend verzerrender Darstellung zweier Frauen
auf der Kanzleihomepage sowie der Erteilung von
Substitutio... mehr lesen...