Entscheidungsgründe: I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer am 19. Juli 1979 mit seinem Moped zu einem Freund nach Wien 23; E-straße 133 gefahren sei. Kurz nach dem Eintreffen des Beschwerdeführers seien zwei Sicherheitswacheorgane der Bundespolizeidirektion Wien mit einem Streifenwagen erschienen und hätten über den Beschwerdeführer und einige andere Mopedfahrer Organmandate wegen Lärmerregung verhängt. Nachdem sich die Sicher... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5 Abs1StGG Art8ABGB §154 Abs3 idF BGBl 403/1977 PersFrSchG §4StPO §175StPO §177, §177 Abs2ZPO §2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtmäßige Verhaftung nach §177 Abs1 Z1 StPO Entscheidungstexte B 372/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...