Index: Gerichtsgebühren22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ZPO §17ZPO §18 Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8, S 499;
Rechtssatz: Der Nebenintervenient ist nicht Partei, weil es sich bei der Nebenintervention um eine Beteiligung am Rechtsstreit handelt, die nicht im Rahmen der Parteistellung vor sich geht, § 17 und § 18 ZPO den Nebenintervenienten der "Partei" gegenüberstellen und er von den materiellrech... mehr lesen...