Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** (insoweit in Abweichung von der nach § 201 Abs 2 StGB erhobenen Anklage - ON 15) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB (1) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt und über ihn unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 201 Abs 3 StGB eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Mit dem angefochte... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs2StPO §14 Abs1StPO §261StPO §281 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z6StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Unterläßt ein ordnungsgemäß besetztes Schöffengericht rechtsirrtümlich die Fällung eines Unzuständigkeitsurteils, bleibt es aber bei seinem Strafausspruch innerhalb der Grenzen seiner Strafbefugnis, so kann dies weder aus § 281 Abs 1 Z 1 StPO noch aus einem anderen Nichtigkeitsgrund (Z 6 oder 11) bekä... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs2StPO §210 Abs1B-VG Art83
Rechtssatz: Der Vorsitzende oder Einzelrichter ist im Zwischenverfahren nur dann zur Entscheidung über die Haftfrage zuständig, wenn die Haftfrist vor der Hauptverhandlung ablaufen würde oder der Beschuldigte nach Rechtskraft der Anklage beziehungsweise Übersendung des Aktes an den Einzelrichter gemäß § 494 Abs 3 letzter Satz StPO einen Enthaftungsantrag stellt und über diesen nicht ohne Verzug in der... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsgericht war - zutreffend - der Auffassung, daß die vom Bestrafungsantrag abweichende rechtliche Beurteilung des nach den wesentlichen Kriterien mit dem unter Anklage gestellten Geschehenskomplex unzweifelhaft identen Urteilssachverhaltes das Erstgericht nicht zum Freispruch des Beschuldigten, sondern, da das Strafverfahren wege... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 3 a E Vr 9907/81 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, sowie 4 Vr 490/69 und 3 Vr 1069/70 des Jugendgerichtshofes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Laut dem von der Staatsanwaltschaft am 9. April 1976 beim Einzelrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien zu AZ 24 b Vr 2382/76 eingebrachten Strafantrag (ON 6 a betreffenden Akten) wird dem am 28. Februar 1954 geborenen, damals beschäftigungslos gewesenen Oswald A zur Last gelegt, das Vergehen des ... mehr lesen...
Norm: StPO §8 Abs3StPO §13 Abs2
Rechtssatz: Treffen die Voraussetzungen des § 39 StGB zwar auf einen (früher begangenen) einfachen Diebstahl, nicht jedoch (infolge Rückfallsverjährung: § 39 Abs 2 StGB) auf einen (später verübten) Einbruchsdiebstahl zu, so findet ein Übergang der Zuständigkeit vom Einzelrichter auf das Schöffengericht aus dem Grunde des § 39 StGB nicht statt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren wurde Wilhelm Franz A mit Urteil des Einzelrichters vom 20.Jänner 1978, ON. 25 d.A, unter anderem des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Die Anklagebehörde hatte ihm die betreffende, am 20.September 1973 begangene Tat in dem im November 1977 eingebrachten Antrag auf Bestrafung als Verbrechen nach den § 171, 173, 174 I lit. d, 176 I lit. b StG zur Last gelegt; nach Inhalt des Hauptverha... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die für die Fälle des § 129 Z 1-3 StGB geltende Ausnahme gilt nicht auch für § 178 StG (wenn dieser gemäß § 61 StGB noch anzuwenden ist). Entscheidungstexte 13 Os 47/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 47/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096236 ... mehr lesen...
Norm: StGB §39StGB §146StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Liegen die Rückfallsvoraussetzungen des § 39 StGB vor, so ist die dem Gericht nach dieser Bestimmung gegebene Möglichkeit einer Strafschärfung durch Überschreitung des Höchstmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte bei Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit in Betracht zu ziehen. Das Vergehen des Betrugs nach dem § 146 StGB fällt daher b... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs2StPO §360
Rechtssatz: Für die Zusammensetzung des Gerichtes, das im Falle des § 360 StPO die Strafe neu bemißt, gelten die Bestimmungen des § 13 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 170/32 Entscheidungstext OGH 04.03.1932 5 Os 170/32 Veröff: SSt XII/30 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932... mehr lesen...