Begründung: In seiner Eingabe vom 14. Oktober 1980 wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. vom 23. September 1980, GZ 6-3310/77, mit dem ihm ein Mängelbehebungsauftrag gemäß §275 Bundesabgabenordnung erteilt wurde. Der Beschwerdeführer ist mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 12. Februar 1974, Z 3 L 26/73-45, beschränkt entmündigt worden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, Z 3 P 197... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationABGB §151 ffABGB §244EntmündigungsO §4EntmündigungsO §9ZPO §1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 B-VG; keine Beschwerdelegitimation des beschränkt Entmündigten ohne Zustimmung des Beistandes Entscheidungstexte B 515/80 Entschei... mehr lesen...