Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) gelangte am 21.04.2015 von ITALIEN kommend illegal in das Bundesgebiet und stellte am 22.04.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Abfrage ergab, dass der BF zuvor bereits 2007 in GRIECHENLAND und am 07.04.2015 in UNGARN einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) richtete unter Hinweis auf die EURODAC-Treffermeldung bezüglich der Asyl... mehr lesen...