IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Marcus Osterauer über die Beschwerden des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen 1. das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 24. April 2018, Zl. MBA - S 1 und 2. das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 23. April 2018, MBA – S 2, jeweils betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem AÜG, zu Recht e r k a n n t: I.1. Der Beschwerde gegen das Straferkenntnis des ... mehr lesen...